AGB

1. Informationen zu Werbezwecken:

Wir informieren Sie hiermit darüber, dass wir die von uns durchgeführten Bauprojekte zu Werbezwecken nutzen. Hierzu erstellen wir Fotos und Detailaufnahmen der Bauteile sowie der baulichen Gegebenheiten. Wir legen großen Wert darauf, Ihre persönliche Privatsphäre zu schützen. Aus diesem Grund vermeiden wir es, Informationen zu Ihrer Person (wie Bild oder Namen) sowie zur genauen Bauanschrift preiszugeben. Falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Bauprojekt zu Werbezwecken genutzt wird, bitten wir Sie höflich, uns aktiv darüber zu informieren.

2. Vertragsbedingungen:

Für sämtliche Geschäfte gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in seiner neuesten Fassung wird hiermit vereinbart.

3. Angebot und Preisgarantie:

Sie erhalten von uns ein verbindliches Angebot mit einer Preisgarantie von 14 Tagen. In diesem Angebot ist auch eine Anzahlungssumme aufgeführt, die vor Beginn der Arbeiten zu entrichten ist. Nicht aufgelistete Mehrarbeiten werden nach Rücksprache, mit dem aktuellen Stundenverrechnungssatz in Rechnung gestellt.

4. Auftragsbestätigung:

Nach Ihrer nachfolgenden Beauftragung erhalten Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung. Durch die rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Anzahlungssumme erklären Sie sich ausdrücklich mit dem Umfang des Angebots und den darin enthaltenen Zahlungsbedingungen einverstanden. Mit der Zahlung der Anzahlungssumme bestätigen Sie, dass Sie das Angebot geprüft haben und sämtliche darin aufgeführten Produkte, Leistungen und Kosten akzeptieren. Die Anzahlungssumme dient zur Absicherung beider Parteien und wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag bei Nichtzahlung der Anzahlungssumme fristgerecht zu stornieren.

5. Zahlungsbedingungen:

Es gelten unsere im Angebot aufgelisteten Zahlungsbedingungen. Diese sind vom Auftragnehmer in voller Höhe zu begleichen. Eine Einbehaltung der Summe oder eines frei gewählten Betrages ist nicht zulässig.
Wir halten uns vor, nicht im Auftrag angegebene Leistungen sowie unvorhersehbare Mehrarbeiten, nach anfallendem Aufwand zu berechnen. Die aktuelle Berechnungsgrundlage liegt aktuell bei 55€/h. Alle eventuell anfallenden Mehrarbeiten werden vorab mit dem Kunden besprochen.

6. Zusätzliche Sonderleistungen:

Wir sind stolzer Kooperationspartner der Sparkasse Aachen und bieten Ihnen die Möglichkeit, höhere Anzahlungssummen durch eine zusätzliche Bankbürgschaft absichern zu lassen. Bitte beachten Sie, dass dieser Dienst als Sonderleistung verstanden wird und nicht Teil des regulären Angebots ist. Bei Interesse informieren wir Sie gerne persönlich über die Details und Konditionen dieser zusätzlichen Absicherungsoption.

7. Schiebetüren

Für die Montage der Schiebetüren ist ein tragender und ebener Untergrund maßgeblich. Bei Schlagregen wird das Wasser über die Entwässerungsbohrungen in der Laufschiene abgeleitet. Die vorhandenen Bürstendichtungen in den Führungsschienen sind aus Rollenware montiert und können aufgrund von unterschiedlichen Druckstellen geringe Differenzen aufweisen. Die Glastüren laufen in den Führungsschienen und können geringe Unterschiede bei den Laufeigenschaften haben.

8. Baugenehmigung

Terrassenüberdachungen gehören in Nordrhein-Westfalen zu den genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Allerdings erlässt das Bundesland NRW für kleinere Vorhaben diese Pflicht. Daher benötigen Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und einer Tiefe von max. 4,50 Metern keine Baugenehmigung. Für größere Terrassenüberdachungen müssen Sie eine Baugenehmigung bei Ihrem zuständigen Bauamt einholen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass baurechtliche Maßnahmen immer individuell und durch z.B. Abstandsflächen, Bebauungspläne oder andere Gegebenheiten nicht pauschal festgelegt werden können und vom Eigentümer einzuholen sind. Sofern die Zustimmung von Nachbarn erforderlich ist, sollte Ihnen diese vor Vertragsabschluss vorliegen.

9. Statik:

Die von uns verbauten Systeme sind Baukastensysteme und unterliegen einer werksseitigen baustatischen Vorprüfung gemäß den geltenden EU-Richtlinien. Diese Grundstatik basiert auf den festgelegten Eckdaten des Herstellers. Es ist zu beachten, dass es sich hierbei um vorläufige Prüfungen handelt, die stets von einem vorlageberechtigten Statiker oder Ingenieur auf die individuellen Gegebenheiten geprüft und evtl. angepasst werden muss, um ihre Gültigkeit zu bestätigen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, eine individuell auf Ihr Projekt zugeschnittene Statik vom Hersteller zu erwerben. Diese geprüfte Statik wird gegen einen vereinbarten Aufpreis angeboten und ist dann exakt an die spezifischen Anforderungen Ihres Bauvorhabens angepasst.

Etwaige Kosten für die geprüfte Statik sind im Voraus zu erfragen und werden dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt. Auf Wunsch können wir die Erstellung in Auftrag geben. Jegliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung entstehen, sind vom Auftraggeber zu begleichen. Die Freigabe für die Erstellung der geprüften Statik erfolgt erst nach vollständiger Begleichung dieser Kosten.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie für nachträglich erstellte statische Anpassungen übernehmen können.

10. Schneefanggitter

Der Eigentümer ist verpflichtet sicherzustellen, dass keine Schneelawinen oder ähnliche Schneemassen vom Hauptdach auf die Überdachung fallen. Gegebenenfalls erforderliche Schneefanggitter oder ähnliche Schutzvorrichtungen müssen vom Eigentümer auf eigene Kosten angebracht werden und sind nicht Bestandteil unseres Angebots. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch Fremdeinwirkung, insbesondere durch herabfallende Schneemassen, entstehen. Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Schäden zu verhindern.

11. Glasgestell

Wir arbeiten mit örtlichen Glaslieferanten und lassen Ihr Glas mit einem mobilen Kranwagen direkt zu Ihrer Baustelle liefern. Ein geeigneter Abstellort muss von Ihnen bereitgestellt werden. Die Lieferung des Glases erfolgt nach Absprache planmäßig am Montagetag und wird in der Regel direkt verbaut. Um späteren Problemen vorzubeugen, verpflichten Sie sich auffallende Defekte sofort zu melden. Der Termin zur Rückholung des Gestells unterliegt dem Glaslieferanten und beträgt in der Regel wenige Werktage.

12. Pflege und Wartung:

Pulverbeschichtete Bauteile können mit klarem Wasser oder milden Reinigungsmitteln gereinigt werden. Pflegemittel verzögert den frühzeitigen Farbverlust durch UV-Strahlung. Wir empfehlen eine regelmäßige Reinigung der Regenrinne und das Anbringen eines Laubschutzgitters bei starkem Laubfall.

13. Anschlussfugen

Die Wandanschlussfugen von dem Wandanschlussprofil werden mit Bausilikon abgedichtet. Die Anschlussfugen sind bewegliche “Wartungsfugen” und müssen regelmäßig kontrolliert werden. Wir geben eine Gewährleistung von 2 Jahren auf unsere Anschlüsse. Sonderanschlüsse und Abdichtungen, die nicht durch Blecharbeiten gewährleistet werden können, sind von gesonderten Fachfirmen durchzuführen.

14. Endreinigung:

Alle Bauteile werden von uns, in dem vom Hersteller gelieferten zustand, verbaut. Die finale Endreinigung obliegt dem Auftraggeber. Bei der Endreinigung sind auffallende Mängel umgehend zu melden und zu beanstanden. Nicht gemeldete Mängel können im verspäteten Anschluss nicht berücksichtigt werden.

15. Lieferzeit:

Die Lieferzeit beträgt ca. 6-8 Wochen nach Zahlungseingang und kann sich in Ausnahmefällen ändern.

16. Mehrarbeiten und Haftungsausschluss:

Nicht im Angebot enthaltene Arbeiten werden gesondert nach Material und Stundenaufwand berechnet. Montage- und Demontagearbeiten werden sorgfältig ausgeführt. Trotz hoher Sorgfalt ist eine leichte Beschädigung angrenzender Bauteile in seltenen Fällen nicht zu vermeiden. Für anfallende Nacharbeiten wie Putz, Fliesen, Fugen, etc. übernehmen wir keine Haftung.

17. Grundlegende Gegebenheiten

Ein Zugang zu Baustrom, Wasser und sanitären Möglichkeiten sind Bauseits zu stellen.

18. Leistungsausschluss

Nicht in unseren Leistungen enthalten sind
– Endreinigung der Neuelemente
– Außenputz
– Elektroinstallationen
– Balkon- bzw. Terrassenabdichtungen (Dachdecker) Verschieferungen
– Zink- und Bleiabdeckungen
– Malerarbeiten, Innenverkleidung
– Statik Unterlagen für Maurer- und Betonleistungen

AGB Gültig ab: 01.01.2022

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